Unsere Verpflichtungen und Bestätigungen zum Verkauf von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
Ein wirksames, einheitliches und kohärentes System der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ist für die Förderung der internationalen Sicherheit und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen von wesentlicher Bedeutung.
Unter Berücksichtigung der Empfehlung (EU) 2019/1318 vom 30. Juli 2019 über interne Kontrollprogramme für den Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 428/2009 des Rates und anderer anwendbarer und verbindlicher Rechtsakte erklären und verpflichten
Wir uns hiermit zum Folgenden:
- dass sich das Unternehmen auf seine internen Richtlinien und Verfahren verlässt, um eine ordnungsgemäße und wirksame Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu gewährleisten;
- das Unternehmen die Ziele der Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck versteht und unterstützt;
- das Unternehmen hält sich an die geltenden internationalen, EU- und sonstigen Rechtsakte.
Wir stellen sicher, dass das Unternehmen über ausreichende organisatorische, personelle und technische Ressourcen verfügt, um die geltenden Gesetze einzuhalten.
Wenn Sie Fragen zur Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck haben, zögern Sie nicht, sich mit den zuständigen Mitarbeitern des Unternehmens per E-Mail in Verbindung zu setzen: [email protected]